Fortbildung für Desinfektoren



Termin & Seminarzeiten

  • 28.10.2013 – 30.10.2013
  • 08.30 – ca. 16.15
  • Max. 20 Teilnehmer

Zielgruppe

staatlich geprüfte Desinfektoren

Ihre Investition

  • 258.00 €

Anmeldung

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Ihr Gewinn

Für staatlich anerkannte Desinfektoren verpflichtende, im Abstand von drei, höchstens vier Jahren zu wiederholende Fortbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte.

Schwerpunkthemen

  • aktuelle rechtliche Vorschriften,
  • neue fachliche, umweltmedizinische, toxikologische und ökologische Erkenntnisse
  • Epidemiologische Entwicklung
  • Desinfektionspraxis: neue Produkte

Methoden

  • Fachvortrag / Lehrgespräch
  • praxisbezogene Maßnahmen
  • Einzel- und Gruppenaufgaben

Ihre Investition versteht sich inkl.

  • ausführlicher Teilnehmerunterlagen
  • qualifiziertem Zertifikat
  • Mittagessen, Tagungsgetränken und Pausenverpflegung

Rechtsgrundlage für Desinfektoren /-innen aus Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern

  • “Staatlich anerkannte Desinfektorinnen und Desinfektoren sind verpflichtet, im Abstand von regelmäßig drei, höchstens vier Jahren an einer Fortbildung einer der staatlich anerkannten Ausbildungsstätte teilzunehmen.” (APO Desinf. des  Landes Nordrhein-Westfalen von 2005
  • Desinfektoren aus Bundesländern ohne Rechtsverordnung besuchen diese Fortbildung, um im Bedarfsfall ihre Sachkunde (§ 17 IfSG) aktuell nachweisen zu können.

Rechtsgrundlage für Desinfektoren /-innen aus Hessen

  • “Staatlich anerkannte Desinfektorinnen und Desinfektoren sind verpflichtet, jährlich an einem mindestens achtstündigen Fortbildungslehrgang an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte teilzunehmen” (DesinfAPrO des  Landes Hessen von 2010
  • Sie können jährlich an einem beliebigen Tag unserer Fortbildung teilnehmen.
  • 50 % Rabatt auf die Seminargebühr