Bundesrepublik Deutschland: Bildungsprämie
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert die Teilnahme an unseren Fernlehrgängen bis zu 50 % der Studiengebühr. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance und lassen sich einen unserer Fernlehrgänge vom Bundesbildungsminister bezuschussen! Zahlen Sie nur noch den Restbetrag. Diesen Restbetrag können Sie steuerlich geltend machen!
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert die Teilnahme an unseren Fernlehrgängen bis zu 50 % der Studiengebühr. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance und lassen sich einen unserer Fernlehrgänge vom Bundesbildungsminister bezuschussen! Zahlen Sie nur noch den Restbetrag. Diesen Restbetrag können Sie steuerlich geltend machen!
Voraussetzung
Sie sind erwerbstätig und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt weniger als 25.600 Euro (gemeinsam Veranlagte 51.200 Euro).
Verfahren
Um die Bildungsprämie zu erhalten, ist es unbedingt notwendig, dass Sie sich an dieser Checkliste in dieser Reihenfolge orientieren:
- Sie drucken unser Studienhandbuch als pdf aus und suchen sich den Fernlehrgang aus, den Sie buchen möchten. Falls Sie keinen entsprechenden Drucker haben, können Sie das Studienhandbuch auch zur Zusendung per Post anfordern. Dazu tragen Sie sich bitte Ihre Anschrift in unser Anforderungsformular ein.
- Sie gehen zu einer Beratungsstelle (Adressen finden Sie unter www.bildungspraemie.info) und beantragen dort einen Gutschein für den Fernlehrgang. Mitnehmen müssen Sie einen Einkommensnachweis und unserer Studienhandbuch.
- Sie melden sich erst danach mit der Original-Studienanmeldung an, welche Sie im Studienhandbuch finden und senden diese Studienanmeldung per Post im gleichen Umschlag zusammen mit dem Original-Gutschein ein.
- Sie werden in den Fernlehrgang aufgenommen und erhalten die erste Lehrbriefsendung. Der Gutschein wird in der Rechnung bereits abgezogen.
BaföG
Ob Sie Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können Sie in Anspruch nehmen können, muss individuell geprüft werden. Sie müssen das unbedingt vor Anmeldung klären. Besuchen Sie also Ihr Amt für Ausbildungsförderung, nehmen unser Studienhandbuch mit und fragen nach, ob Sie Sie gefördert werden können. Auf Wunsch senden wir Ihnen gern einen entsprechenden Studienplan.
Bundeswehr
Die Berufsförderung für Soldaten haben wir durch einen Vertrag mit dem Bundesamt für Wehrverwaltung ermöglicht. Bitte wenden Sie sich an Ihren Berufsförderungsdienst.
Darlehen
Falls Sie Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz und gem. BAföG nicht beanspruchen können, besteht die Möglichkeit eines bezuschussten Darlehens der Deutschen Ausgleichsbank (Anstalt öffentlichen Rechts). Der Zinssatz wird um 4%-Punkte, höchstens jedoch auf 4% verbilligt. Ein Antrag kann über Ihre Bank gestellt werden.
Finanzamt
Sie können die Kosten für alle Lehrgänge steuerlich geltend machen. Falls sich der Lehrgang direkt auf Ihre jetzige berufliche Tätigkeit bezieht in unbegrenzter Höhe (Werbungskosten), ansonsten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (Sonderausgaben). Im Januar erhalten Sie ohne besondere Aufforderung automatisch eine Bescheinigung für das Finanzamt über die im vergangenen Jahr geleisteten Studiengebühren.
Bundesländer
Sie können bis zu 50% der Studiengebühren erstattet bekommen, wenn Sie in einem der folgenden Bundesländer wohnen oder Arbeiten:Platzhalter
Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit Bildungsschecks Personen, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten, bei ihrer beruflich orientierten Fortbildung. Gefördert werden Arbeitnehmer, die in kleinen oder mittelgroßen Unternehmen beschäftigt sind und seit zwei Jahren keine betrieblich veranlasste Weiterbildung mehr besucht haben. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bildungsscheck.nrw.de
Bildungsscheck Brandenburg
Wer erhält einen Bildungsscheck?
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg können bei der LASA einen Bildungsscheck erhalten. Genaue Bedingungen unter http://www.lasa-brandenburg.de/Bildungsscheck.1184.0.html
QualiScheck in Rheinland Pfalz
Anspruchsberechtigte sind Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz oder Beschäftigte bei kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten in Rheinland-Pfalz. Alter, mindestens 45 Jahre und noch nicht in Rente. Die ausführlichen Bedingungen finden Sie unter http://www.qualischeck.rlp.de
Qualifizierungsscheck Hessen
Wer gehört zur Zielgruppe?
Die Förderung zur Weiterbildung wendet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigten, die über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder älter als 45 Jahre sind. Näheres bei http://www.qualifizierungsschecks.de
Arbeitsagentur
Wir arbeiten nicht mit der Agentur für Arbeit zusammen. Bitte wählen Sie eine andere Fördermöglichkeit, wenn Sie bei uns studieren möchten.
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