Rettungsassistent/-in



Rettungsassistent/-in

“Rettungsassistent/in” ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die vollständige Ausbildung dauert in Vollzeit zwei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Der Prüfungsausschuss wird von der zuständigen Behörde eingesetzt. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen finden Sie im “Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten” (Rettungsassistentengesetz RettAssG) vom 10. Juli 1989 und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV). Der Rettungsassistent wird im Krankentransport und Rettungsdienst, hauptsächlich als Transportführer auf dem Rettungswagen eingesetzt. Er kann aber auch Aufgaben in der Rettungsleitstelle oder Führungsaufgaben im Rettungsdienst übernehmen.

Lernziele

“Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs als Helfer des Arztes insbesondere dazu befähigen, am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, die Transportfähigkeit solcher Patienten herzustellen, die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus zu beobachten und aufrechtzuerhalten sowie kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatienten sind, unter sachgerechter Betreuung zu befördern.”

(§ 3 Rettungsassistentengesetz).

Allgemeine medizinische Grundlagen: Anatomie/ Physiologie

Sie können die Anteile des Atmungs-, Kreislauf-, Blut- und Lymphsystems, des Stütz- und Bewegungsapparates, des Verdauungs- und des Harnsystems, der Geschlechts-, Haut und Hautanhangs- und Sinnesorgane, des Nerven- und des Hormonsystems, des Wasser-/Elektrolythaushaltes und des körpereigenen Abwehrsystems benennen, deren Lage und Bau sowie die Funktion der o.a. Einheiten und ihrer Anteile beschreiben.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

Sie können die naturwissenschaftlichen Elementarkenntnisse aus den Bereichen Physik, Chemie und Biologie aus Ihren Tätigkeiten übertragen und sach- bzw. situationsgerecht nutzen.

Krankheitslehre

Sie erkennen die Auswirkungen von physischen und psychischen Veränderungen auf das Individuum Mensch. Sie kennen Krankheits- und Verletzungsbilder aus den Bereichen Innere Medizin, Chirurgie, Orthopädie, Anästhesie, Schwangerschaft, Geburtshilfe, Kinderheilkunde, Augen- / Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und Psychiatrie/Neurologie. Sie kennen die allgemeinen Verhaltens- und Vorgehensweisen bei der Versorgung der genannten Krankheits- und Verletzungsbilder.

Arzneimittel

Sie beherrschen den rettungsdienstlichen Umgang mit Arzneimitteln unter Berücksichtigung der Patientensituation, der gesetzlichen Bestimmungen und anderer für Sie geltenden Verordnungen.

Hygiene

Sie beherrschen die rettungsdienstlich erforderlichen Hygienemaßnahmen unter Berücksichtigung der Patientensituation, der gesetzlichen Bestimmungen und anderer für Sie geltenden Vorgaben.

Allgemeine Notfallmedizin

Sie beherrschen unter Einbeziehung rettungsdienstlicher Hilfsmittel die Beurteilung von Verletzen und Kranken. Sie können die Störungen der vitalen Funktionen und deren Versorgung im Rettungsdienst beschreiben und die zu ihrem Tätigkeitsbereich gehörenden Maßnahmen regelrecht durchführen. Sie können die in Ihrem Tätigkeitsbereich notwendigen pflegerischen Maßnahmen beschreiben und bedarfsgerecht anwenden. Sie können Notfallsituationen in ihrer psychischen Tragweite beurteilen und Verletzte / Kranke u. a. Personen ganzheitlich betreuen.

Spezielle Notfallmedizin

Sie können die rettungsdienstrelevanten Notfallsituationen bei internistischen Notfällen beschreiben sowie deren Versorgung in ihrem Tätigkeitsbereich begründen und regelrecht durchführen. Sie können durch Gewalteinwirkung bedingte traumatologische Notfallsituationen beschreiben sowie deren Versorgung in ihrem Tätigkeitsbereich begründen und regelrecht durchführen. Sie können die durch thermische Einwirkung und durch Einwirkung von radioaktiven Strahlen bedingten Notfallsituationen beschreiben, sowie deren Versorgung in ihrem Tätigkeitsbereich begründen und regelrecht durchführen. Sie können neurologische Situationen und Notfallsituationen, pädiatrische, gynäkologische sowie sonstige Notfallsituationen beschreiben und deren Versorgung in ihrem Tätigkeitsbereich regelrecht durchführen. Sie zeigen ein situationsgerechtes Verhalten im Umgang mit psychisch Kranken und berücksichtigen dabei die geltenden rechtlichen Vorgaben.

Organisation und Einsatztaktik

Sie können unter sachgerechter Nutzung installierter Organisationsstrukturen ihre Aufgaben im Rettungsdienst regelrecht durchführen. Sie verfügen über die Fähigkeiten und über die Erlaubnis zur Teilnahme am BOS-Funkverkehr nach den landesrechtlichen Bestimmungen. Sie können allgemeines Führungsverhalten auf Ihre Tätigkeit übertragen und situationsgerecht anwenden. Sie berücksichtigen bei ihrem einsatztaktischen Vorgehen die Umweltgefahren und beherrschen die in ihrem Tätigkeitsbereich einzusetzenden Hilfsmittel und durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Sie kennen die taktischen und juristischen Möglichkeiten und Grenzen der rettungsdienstlichen Leistungen. Sie kennen und berücksichtigen die Besonderheiten der rettungsdienstlichen Tätigkeit bei einer Vielzahl von Kranken und Verletzten.

Berufs-, Staatsbürger- und Gesetzeskunde

Sie erkennen die soziale Verantwortung Ihres Berufsstandes und sind sich dieser bewusst. Sie können Aufbau und Aufgabe des Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland beschreiben und die Zuständigkeiten und Verknüpfungen der Anteile erläutern. Sie sind über das Rettungsassistentengesetz, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung informiert und kennen deren Anwendungsbereich. Sie können die Rechte und Pflichten während eines Arbeitsverhältnisses beschreiben und begründen. Sie können die Bedeutung und die Inhalte der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Arbeitnehmers vor gesundheitlichen Schäden nennen und die aus diesen Vorschriften resultierenden Verhaltensweisen und Verantwortlichkeiten erläutern. Sie können die Bedeutung und die Inhalte der Medizingeräteverordnung nennen und die sich aus dieser Vorschrift ergebenden Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten erläutern. Sie kennen die besonderen rechtlichen Bestimmungen aus StVO, BO-Kraft und StVG, welche die Tätigkeit im Rettungsdienst betreffen. Sie kennen die für Ihren Tätigkeitsbereich bedeutsamen Bestimmungen des Strafrechts und des Bürgerlichen Rechts. Sie sind über das Krankenhausrecht und dessen praktische Auswirkung informiert. Sie können den politischen und sozialen Aufbau und die Funktionsweise des Staates Deutschland beschreiben. Sie kennen Ihre Wirkungsmöglichkeiten und Ihre Verantwortung als Staatsbürger.

Einführung in die Klinikausbildung

Sie sind über die Bedeutung, die Inhalte und den organisatorischen Ablauf Ihrer praktischen Tätigkeit im Krankenhaus als Bestandteil Ihrer Ausbildung umfassend informiert. Sie beachten bei Ihren Tätigkeiten während des Krankenhauspraktikums sowohl Ihre eigene Durchführungsverantwortung als auch die Anordnungsverantwortung des für Sie zuständigen Krankenhauspersonals.

Praktische Ausbildung

Das Krankenhaus muss mindestens als Klinik der Basisversorgung vom Rettungsdienst berücksichtigt werden. Sie schließen mit einem Krankenhaus in Ihrer Nähe einen entsprechenden Praktikantenvertrag ab. Bitte senden Sie das Original des Praktikantenvertrags mit der Anmeldung ein. Nach der staatlichen Prüfung ist ein Praktikum an einer staatlich anerkannten Lehrrettungswache vorschrieben, bevor Sie die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Rettungsassistent/in erhalten. Bitte schließen Sie mit Ihrer örtlichen Rettungswache einen Vertrag ab und senden uns ein Original.

Staatliche Prüfung

Die staatliche Abschlussprüfung zum Rettungsassistenten besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil:

Der schriftliche Teil erstreckt sich auf die im Lehrplan enthaltenen Stoffgebiete. Die Aufsichtsarbeit dauert drei Stunden.

Im mündlichen Teil der Prüfung werden Ihnen Fragen aus den Stoffgebieten des Lehrplans gestellt. Sie werden in Gruppen bis zu fünf geprüft. Die Prüfung soll für den einzelnen Prüfling mindestens zehn und nicht länger als 20 Minuten dauern.

Im praktischen Teil der Prüfung haben Sie anhand von drei ausgewählten Fällen zu demonstrieren, dass Sie die gesetzlich beschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten beherrschen. Auf Verlangen der Prüfer haben Sie Ihre Maßnahmen zu erläutern. Sie werden einzeln oder in Gruppen zu zweit geprüft. Die Demonstration soll nicht länger als 15 Minuten je Fall dauern.

(aus § 7-9 der Ausbildung- und Prüfungsverordnung).

Staatliche Zulassung und staatliche Anerkennung

Die Rettungsdienst-Akademie Franz Heinzmann wurde am 12.06.1996 als Berufsfachschule für Rettungsassistenten von der Bezirksregierung Düsseldorf staatlich anerkannt. Dieser Lehrgang ist unter der Nr. 533597 von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (Köln) staatlich zugelassen.