Lehrrettungsassistent/-in / Ausbilder/in (IHK)



Voraussetzungen

  • das 24. Lebensjahr vollendet
  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung “Rettungsassistent/in”
  • kein Straf- oder Ermittlungsverfahren
  • Eine mindestens zweijährige praktische Erfahrung im Rettungsdienst

Ablauf

  • Beginn: 01.06.2013
  • Dauer: 9 Monate bei Regelstudienzeit
  • Dauer: 5 Monate bei verkürzter Studienzeit
  • Lehrbriefe: 12

Abschlüsse

  • Zertifikat “Lehrrettungsassistent/in” der
    Rettungsdienst-Akademie Franz Heinzmann,
    Staatlich anerkannte Berufsfachschule für Rettungsassistenten
  • Fakultativ: Zeugnis “Ausbilder/in (IHK)”
    der Industrie- und Handelskammer

Präsenzphasen

  • 5 Tage Seminar (50 Stunden, inkl. Prüfung “Lehrrettungsassistent/in”

Seminare

Bei Regelstudienzeit:
  • 17.02.2014 – 21.02.2014 Seminar E39

Bei verkürzter Studienzeit:

  • 21.10.2013 – 25.10.2013 Seminar E39

Kosten

Die Studiengebühr beträgt 1019.00 €.
  • zahlbar in 9 monatlichen Raten zu 113.22 € (Regelstudienzeit)
  • zahlbar in 5 monatlichen Raten zu 203.80 € (verkürzte Studienzeit)

Zulassung

Dieser Lehrgang ist von der ZFU unter der Nummer 642594 zugelassen.

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Lehrrettungsassistent/-in

Als praxiserfahrene/r und charakterlich geeignete/r Rettungsassistent/in können Sie nach erfolgreicher Teilnahme an diesem Lehrgang die Funktion als Verantwortliche/r Ausbilder/in an der Lehrrettungswache übertragen bekommen.

Diese Aufgabe nehmen Sie im Auftrag Ihrer Organisation / Dienststelle und in Absprache mit dem für die medizinische Fachaufsicht an der zuständigen Rettungswache zuständigen Arzt wahr und führen die Bezeichnung: Lehrrettungsassistent/in

Als Lehrrettungsassistent sind Sie in der Lage…

  • das Rettungswachenpraktikum fachlich und organisatorisch vorzubereiten,
  • kontinuierlich mit rettungsdienstlichen Schulungseinrichtungen zusammenzuarbeiten
  • die notwendigen verwaltungstechnischen Maßnahmen sicherzustellen
  • die Ausbildung im Rettungswachenpraktikum selbständig durchzuführen
  • eine ordnungsgemäße Dokumentation zu führen
  • verantwortlich die Praktikumsteilnahme zu bescheinigen, die Leitung in Fragen der rettungsdienstlichen Praktikantenausbildung zu beraten und zu unterstützen
  • die Praktikanten in arbeitsrechtlichen und die Ausbildung betreffenden Fragen zu beraten und zu unterstützen die Ausbildungsgespräche zu führen
  • gemeinsam mit dem verantwortlichen Arzt das Abschlussgespräch zu führen
  • zusammen mit dem verantwortlichen Arzt das Ergebnis des Abschlussgesprächs zu bescheinigen

Voraussetzungen

Zum Lehrgang kann zugelassen werden, wer nachweist, dass er/sie

  • die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung “Rettungsassistent” besitzt,
  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit des/der Rettungsassistenten ergibt (der Nachweis wird in Form eines polizeilichen Führungszeugnisses geführt).
  • das 24. Lebensjahr vollendet hat,
  • über eine mindestens zweijährige praktische Erfahrung im Rettungsdienst verfügt

Studienablauf

Mit diesem Lehrgang können Sie sich auf den Abschluss “Lehrrettungsassistent”  vorbereiten. Der Lehrgang orientiert sich an den gemeinsamen Rahmenbedingungen der ausbildenden Hilfsorganisationen (ASB, DRK, JUH, MHD) zum verantwortlichen Ausbilder an der Lehrrettungswache.

Prüfung Lehrrettungsassistent/in

Im Rahmen eines Seminars legen Sie an unserer staatlich anerkannten Berufsfachschule die Prüfung zum Lehrrettungsassistenten ab. Sie besteht aus einer Lehrprobe, einem schriftlichen Test und einer mündlichen Prüfung. In den Unterweisungsproben vermittelt der Prüfling zwei notfallmedizinische Maßnahme, jeweils einer aus den Bereichen:

  • Traumatologische Notfälle
  • Internistische Notfälle

Die schriftliche Prüfung besteht aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit. Schwerpunkt sind die Themen der Ausbildereignungsprüfung (IHK). Die mündliche Prüfung dauert pro Prüfling etwa 20 Minuten. Der Schwerpunkt liegt in der Ausbildung im Rettungsdienst.

Prüfung Ausbilder/in (IHK)

In diesem Lehrgang bereiten wir Sie auf die Ausbildereignungsprüfung der Industrie- und Handelskammer vor. Sie können diese Prüfung zusätzlich zum Lehrgang bei der IHK Ihres Wohnortes, Ihres Arbeitsplatzes oder in Düsseldorf ablegen. Aus Kostengründen empfehlen wir Ihnen die IHK-Prüfung am Wohnort. Die IHK-Prüfung besteht aus

  • einer schriftlichen Prüfung, ähnlich der Prüfung zum Lehrrettungsassistenten an der Rettungsdienst-Akademie
  • einer Lehrprobe, wobei im Gegensatz zur Lehrprobe an der Rettungsdienst-Akademie auch eine Präsentation statt einer Unterweisungsprobe durchgeführt werden darf
  • einer mündlichen Prüfung, in der Sie Ihr Vorgehen in der Lehrprobe erläutern müssen.

Studienplan

Tage Stunden Lehrbriefe
4 Aufgaben des Lehrrettungsassistenten, Rettungsassistentengesetz,
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Rechtsnormen
1 Ausbildungsvoraussetzungen prüfen, Ausbildung planen
1 Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
2 Ausbildung durchführen
1 Ausbildung abschließen
1 Präsentation einer Ausbildungssituation
1 Prüfungssimulation
1 Fallstudien Ausbildung der Ausbilder
5 50 Seminar E39 mit Abschlussprüfung “Lehrrettungsassistent”